Hier ein Überblick der Regelungen:
Einzelhandel (über notwendige Grundversorgung hinaus):
- Verkaufsfläche bis 200 m² mit vorheriger Terminvereinbarung (Click & Meet)
- Verkaufsfläche ab 200 m² mit Nachweis eines negativen Testes, einer vollst. Impfung oder Genesung
Gastronomie:
- Außengastronomie (mit und ohne Speiseangebot)
- mit Hygienekonzept
- Öffnung bis 23:00 Uhr
- Zugang nur mit Nachweis eines negativen Testes, einer vollst. Impfung oder Genesung
- Gäste müssen sich am Tisch aufhalten
Beherbergung:
- bei Anreise und mind. zweimal pro Woche negativer Testnachweis (gilt nicht für vollst. geimpfte oder genesene Gäste)
- Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden
- für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre
Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten:
- Zutritt nur mit negativem Testnachweis oder Nachweis einer vollständigen Impfung/ Genesung
- Kapazitätsbegrenzung von 50 %.
Körpernahe Dienstleistung:
- mit negativem Testnachweis, wenn nicht durchgängig eine Maske getragen werden kann
Kulturelle Veranstaltungen:
- Sitzveranstaltungen ohne Interaktion unter freiem Himmel bis zu 250 Personen
- Hygienekonzept und Abstand
- Zugangsvoraussetzung ist eine negative Testung, eine vollständige Impfung oder Genesung
Private Zusammenkünfte:
- ein Haushalt und zwei Personen eines anderen Haushalts
- Kinder von 0-14 Jahren, vollständig geimpfte/ genesene Personen werden nicht mitgezählt
Bildung:
- Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen (bis Inzidenz von 165)
- außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung ist zugelassen
- Absicherung durch zweimal wöchentliche Tests, auch für die Berufsbildung
Sport:
- Kontaktsport draußen mit bis zu 30 Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahren) und getestete/geimpfte/genesene Betreuungspersonen
- kontaktfreier Sport draußen in Gruppen für getestete, vollst. geimpfte oder genesene Erwachsene mit mindestens 2 m Abstand
- Schwimmbäder für Erteilung von Schwimmunterricht und -kursen (Unterrichtende und volljährige Teilnehmende müssen getestet sein, pro Gruppe nicht mehr als 20 Personen + Geimpfte/Genesene)