Ende der Bundes-Notbremse in Einbeck

|  Corona

Ab morgen, den 21.05.2021, kann auch im Landkreis Northeim der erste Lockerungsschritt der Niedersächsischen Landesregierung umgesetzt werden.

Hier  ein Überblick der Regelungen:

Einzelhandel (über notwendige Grundversorgung hinaus):

  • Verkaufsfläche bis 200 m² mit vorheriger Terminvereinbarung (Click & Meet)
  • Verkaufsfläche ab 200 m² mit Nachweis eines negativen Testes, einer vollst. Impfung oder Genesung

Gastronomie:

  • Außengastronomie (mit und ohne Speiseangebot) 
  • mit Hygienekonzept
  • Öffnung bis 23:00 Uhr
  • Zugang nur mit Nachweis eines negativen Testes, einer vollst. Impfung oder Genesung
  • Gäste müssen sich am Tisch aufhalten

Beherbergung:

  • bei Anreise und mind. zweimal pro Woche negativer Testnachweis (gilt nicht für vollst. geimpfte oder genesene Gäste)
  • Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden 
  • für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre

Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten: 

  • Zutritt nur mit negativem Testnachweis oder Nachweis einer vollständigen Impfung/ Genesung
  • Kapazitätsbegrenzung von 50 %.

Körpernahe Dienstleistung:

  • mit negativem Testnachweis, wenn nicht durchgängig eine Maske getragen werden kann

Kulturelle Veranstaltungen:

  • Sitzveranstaltungen ohne Interaktion unter freiem Himmel bis zu 250 Personen 
  • Hygienekonzept und Abstand
  • Zugangsvoraussetzung ist eine negative Testung, eine vollständige Impfung oder Genesung

Private Zusammenkünfte:

  • ein Haushalt und zwei Personen eines anderen Haushalts
  • Kinder von 0-14 Jahren, vollständig geimpfte/ genesene Personen werden nicht mitgezählt

Bildung:

  • Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen (bis Inzidenz von 165)
  • außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung ist zugelassen
  • Absicherung durch zweimal wöchentliche Tests, auch für die Berufsbildung

Sport:

  • Kontaktsport draußen mit bis zu 30 Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahren) und getestete/geimpfte/genesene Betreuungspersonen
  • kontaktfreier Sport draußen in Gruppen für getestete, vollst. geimpfte oder genesene Erwachsene mit mindestens 2 m Abstand
  • Schwimmbäder für Erteilung von Schwimmunterricht und -kursen (Unterrichtende und volljährige Teilnehmende müssen getestet sein, pro Gruppe nicht mehr als 20 Personen + Geimpfte/Genesene) 
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ANSPRECHPARTNER

 

Rebecca Siemoneit-Barum

Geschäftsführung 
Event- und Citymanagement

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Sophie Pyrkotsch

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